Neue Informationspflichten für Versicherungsprodukte
Stand: 15.12.2017
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Berlin - Zum Februar 2018 verschärfen sich die Informationspflichten für Versicherungsprodukte. Anbieter müssen ihre Kunden dann nach neuen gesetzlichen Standards über wesentliche Produkteigenschaften in Kenntnis setzen. Was sich für Kunden dadurch ändert.
Ab Ende Februar 2018 bekommen Neukunden bei vielen Versicherungsprodukten neue Informationsblätter. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin aufmerksam.
Neue Standards für Informationsblätter
Bei sogenannten Versicherungsanlageprodukten wie zum Beispiel fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es künftig wesentliche Informationen auf maximal drei DIN-A4-Seiten. Anbieter müssen Kunden bei diesen Produkten über die Anlagestrategie und die Versicherungsleistungen informieren sowie Angaben zu allen Kosten und den Risiken des Produkts machen. Zudem muss der Versicherer vorrechnen, welche Leistungen der Versicherte in unterschiedlichen Szenarien erhalten würde.
Neue Inhalts- und Formatvorgaben gelten laut GDV auch für Schaden- und Unfallversicherungen. Auf zwei, in Ausnahmefällen auch drei Seiten müssen die Anbieter darstellen, was versichert ist und was nicht, wann der Versicherungsschutz beginnt und endet, auf welche Länder er sich erstreckt und wie die Kündigungsbedingungen aussehen.