Neue Bescheinigung über Zuzahlungsbefreiung für Krankenversicherte
Stand: 19.01.2015
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Berlin - Die Bescheinigungen für 2014 über Zuzahlungsbefreiungen für Krankenversicherte - etwa von Zuzahlung zu Medikamenten - sind abgelaufen und haben fortan keine Gültigkeit mehr.
Gesetzlich Versicherte, die das betrifft, sollten bei ihrer Krankenkasse nach der neuen Bescheinigung für das Jahr 2015 fragen, erklärt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
Befreiung möglich, wenn finanzielle Belastung zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt
Etwa für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte müssen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel Zuzahlungen leisten. Davon befreien lassen können sich Versicherte, bei denen die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch Kranken gilt eine Grenze von einem Prozent. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind generell zuzahlungsbefreit.
7,5 Millionen Versicherte sind betroffen
Nach Angaben der ABDA sind 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter 7 Millionen chronisch kranke Menschen.
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