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Nach dem Sturm ist vor der Schadenregulierung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

berlin - Einige Regionen der Bundesrepublik müssen noch in dieser Woche mit schweren Umwettern rechnen. Im Fall der Fälle übernehmen Versicherungen meist die Schäden. Allerdings sollten Betroffene ihre Versicherungen so schnell wie möglich informieren, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem muss alles getan werden, um den Schaden gering zu halten. Welche Police wann greift:

Dachziegel und Fensterscheiben

Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.

Wichtig zu beachten: Ein Sturm liegt für die Gebäudeversicherungen in der Regel ab Windstärke 8 vor, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es für den Nachweis aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gab und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.

Elektrogeräte und Möbel

Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu gehören etwa Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt oder Möbel, die in Folge einer zerbrochenen Scheibe vom Regen durchnässt wurden.

Auto

Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden.