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Mit welchen Kniffen Fahranfänger die Kfz-Prämie senken können

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg – Fahranfänger sind statistisch gesehen häufiger in Unfälle verwickelt und werden deshalb in der Kfz-Versicherung mit der Schadenfreiheitsklasse 0 (230 Prozent) ordentlich zur Kasse gebeten. Führerscheinneulinge können dennoch Geld sparen, wenn sie einige Tipps beachten.

Mit den Eltern gemeinsame Sache machen

Fahranfänger, die ihr Auto auf ein Elternteil laufen lassen, können die Kfz-Prämie nahezu halbieren. Denn wer sein Fahrzeug als Zweitwagen auf den Namen des Vaters oder der Mutter anmeldet, erhält in der Regel die SF-Klasse 1/2 (140 Prozent). Der Beitragssatz sinkt so mit einem Schlag deutlich, in der Regel um mehrere Hundert Euro.

„Führerscheinneulinge, die ihr Fahrzeug auf den eigenen Namen anmelden möchten, können ebenfalls in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder besser gelangen, wenn sie von der Eltern-Kind-Regelung Gebrauch machen. Dazu muss das Auto lediglich bei der elterlichen Assekuranz versichert werden“, erklärt Thomas Prangemeier, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals Verivox.

Rabatte durch Fahrsicherheitstraining

Auch die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining für 100 bis 150 Euro lässt die Prämie purzeln. Bei den von Automobilclubs angebotenen Workshops lernen die Teilnehmer, ihr Fahrzeug zu beherrschen und auch in Gefahrensituationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Einige Versicherungen prämieren das mit Rabatten.

Niedrige Typklasse senkt Kosten für die Kfz-Versicherung

Die Höhe der Versicherungsprämie ist von vielen Faktoren abhängig – unter anderem davon, wie häufig für ein Fahrzeugmodell Schäden gemeldet werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. veröffentlicht hierzu unter www.gdv-dk.de jedes Jahr die Liste der sogenannten Typklassen. „Je höher die Typklasse ausfällt, desto höher sind auch die Kosten in der Versicherung. Fahranfänger sollten sich deshalb schon vor dem Kauf über die Typklasse ihres Wunschfahrzeugs informieren“, rät Prangemeier.

Die Schadenfreiheitsklasse von der Oma übernehmen

Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen. Will etwa die Oma nicht länger Auto fahren, kann sie ihrem Enkel die erreichte SF-Klasse schenken. Voraussetzung ist jedoch, dass der Beschenkte das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat und ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades oder eine häusliche Gemeinschaft besteht.

„SF-Klassen können jedoch nur in der Höhe übernommen werden, die der Fahranfänger mit der Dauer seines Führerscheinbesitzes selbst hätte „erfahren“ können. Wer also ein Jahr den Führerschein besitzt, kann maximal die SF-Klasse 1 geltend machen - auch wenn die Oma in SF-Klasse 35 eingestuft ist“, gibt Prangemeier zu bedenken. Alle restlichen SF-Klassen verfallen.

Sparen durch die Wahl des geeigneten Versicherungsumfangs

Sparen lässt sich auch durch die Wahl des geeigneten Versicherungsumfangs. „Die Kfz-Haftpflicht ist immer ein Muss. Ohne sie darf kein Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrswegen bewegt werden“, so Prangemeier. Wer sich aber zu Beginn seiner Fahrerkarriere für einen Gebrauchtwagen entscheidet, braucht nicht zwangsläufig auch eine Vollkaskoversicherung. Als Faustregel gilt: Vollkasko lohnt sich nur in den ersten vier bis sechs Jahren. Ist das Auto schon sehr betagt, so kann sogar auch auf die Kfz-Teilkaskoversicherung verzichtet werden.

Egal, für welchen Versicherungsumfang sich Fahranfänger entscheiden, die Preise vergleichen sollten sie allemal. Denn die Preisunterschiede zwischen den Versicherern sind enorm.