Ministerium: Kassen dürfen City-BKK-Kunden nicht ablehnen
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 11.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Versicherte der jüngst pleitegegangenen City BKK aufnehmen. "Die Rechtslage ist klar und eindeutig", erklärte Christian Lipicki, Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, am Mittwoch in Berlin. Er kündigte einen Brief des Ministeriums an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen an, in dem die Rechtslage dargelegt werde. Hintergrund sind Informationen, wonach City-BKK-Kunden von anderen Kassen abgewiesen worden sein sollen.
Lipicki riet Betroffenen, sich die Gründe für eine Ablehnung schriftlich geben zu lassen. Sie könnten ihre Beschwerden an die jeweiligen Aufsichtsbehörden richten. Bei bundesweit tätigen Kassen sei dies das Bundesversicherungsamt in Bonn.
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die City BKK zum 1. Juli wegen chronischer Finanzprobleme und Mitgliederschwunds geschlossen wird. Damit müssen sich rund 168.000 Versicherte vor allem in Berlin, Hamburg und Stuttgart eine neue Krankenkasse suchen.
Kfz-Versicherungen vergleichen
-
1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
-
FINANZTIP(10/2023): Top-Preise bei Verivox
FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)
Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox zuverlässig Top-Preise.
FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.
Mehr rund um Versicherungen
-
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
-
Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
-
Häufig zahlen die Versicherer nur mit Einschränkungen, wenn Sie als Hundehalter eine gesetzliche Vorschrift zum Anleinen Ihres Vierbeiners missachten und dadurch Dritte zu Schaden kommen. Es gibt jedoch Tarife, die auch beim Führen ohne Leine uneingeschränkt leisten.
-
Die private Unfallversicherung ist dringend zu empfehlen für:
- alle Freizeitsportler (Achtung: Einige Unfallversicherer schließen Risikosportarten mit erhöhter Unfallgefahr wie Motorradfahren, Mountainbiken, Tauchen oder Fallschirmspringen ausdrücklich vom Leistungsumfang aus. Prüfen und vergleichen Sie die Versicherungsbedingungen daher genau, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.)
- Selbständige sowie Hausfrauen und -männer, da sie nicht über die Berufsgenossenschaften oder andere gesetzliche Unfallversicherungsträger versichert sind