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Ministerium fordert Tempo bei elektronischer Gesundheitskarte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll das Gesundheitssystem umkrempeln. Doch die vorgesehene stufenweise Weiterentwicklung hat sich bislang stark verzögert. Nun will das Bundesgesundheitsministerium Tempo machen und Akteure, die die Entwicklung bremsen, notfalls bestrafen.

Sollten Industrie, Krankenkassen oder Ärzte erneut blockieren und die Fristen für die einzelnen Entwicklungsstufen nicht einhalten, droht ihnen eine Geldstrafe. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums zur "sicheren digitalen Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" hervor, der am Dienstag in die Ressortabstimmung ging. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Gesundheitskarte soll Behandlungsfehler minimieren

Ärzte sollen künftig unter anderem im Notfall sogenannte Notfalldaten abrufen können, um Fehler bei der Behandlung zu vermeiden. Diese Daten sollen vom 1. Januar 2018 an verfügbar sein. Weitere wichtige Daten zur Behandlung insbesondere älterer Menschen ist die Medikation, also die Übersicht über regelmäßig verabreichte Arzneimittel. Gerade falsche Medikation führe häufiger zum Tod von Patienten, hieß es weiter. Diese Daten sollen nun ab einer bestimmten Menge Arzneimittel vom 1. Oktober 2016 an über die eGK zur Verfügung gestellt werden.

Krankenhäuser erhalten für das Erstellen eines elektronischen Entlassungsbriefes und Ärzte für das Einlesen eines solchen Briefes eine Vergütung. Diese Vergütung sei als Anschubfinanzierung zu verstehen und daher auf zwei Jahre begrenzt - vom 1. Juli 2016 an bis zum 30. Juni 2018.

Auslagerung der Daten bringt relativ hohe Datensicherheit

Allerdings befinden sich die Daten bis auf die persönliche Angaben wie Adresse und Krankenversicherung nicht auf der eGK selbst, sondern beim Träger. Daher sollen nun bis zum 30. Juni 2016 alle Vorarbeiten durch die Gesellschaft für Telematik abgeschlossen und erfolgreich getestet sein. Danach sollen die einzelnen Arztpraxen an die Datenautobahnen angeschlossen werden.

Den Angaben zufolge wird bei den modernen IT-Technologien ein strenger Datenschutz eingehalten. Grundsätzlich gebe es ein sogenanntes Zwei-Schlüssel-System, von dem nur die Notfalldaten ausgenommen seien. Das bedeutet, um an die Daten zu kommen, müssen auf beiden Kommunikationsseiten entsprechende Schlüssel eingesetzt werden. Datenschützer gehen den Angaben zufolge davon aus, dass das System sehr sicher sei.

Anwendungsmöglichkeiten bleiben bislang hinter den Erwartungen zurück

Die eGK hatte zum 1. Januar die Krankenversichertenkarte abgelöst. Allerdings blieben deren Anwendungsmöglichkeiten bisher weit hinter den Erwartungen zurück. Im Grunde kann eine Arztpraxis mit der eGK nur die Stammdaten der Patienten, also nicht viel mehr als die bisherige Karte einlesen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn, sagte: "Das Gesundheitswesen steckt in Teilen noch tief im 20. Jahrhundert. Da wird wie eh und je gefaxt und Papier hin- und hergeschickt. Es braucht endlich eine Autobahn für den digitalen Datenaustausch zwischen allen Beteiligten. Das spart Zeit, Geld und verbessert die Abläufe."

Bei Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich gerne an unsere kostenlose Hotline wenden. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 289289 642.