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Minijobs berechtigen ab 2013 automatisch zum Riestern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Minijobs, die ab Beginn des nächsten Jahres aufgenommen werden, sind künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Somit können Beschäftigte bald automatisch Riestern. Hierauf weist die Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Bisher zahlen Minijobber nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von derzeit 15 Prozent keine eigenen Beiträge. Damit gehören sie auch nicht zum förderberechtigten Personenkreis. Nur wenn sie den Arbeitgeberbeitrag freiwillig für den vollen Rentenversicherungsschutz aufstocken, haben sie auch Anspruch auf staatliche Riester-Förderung.

Bei Geringverdienern kann ab Januar schon die Zahlung eines jährlichen Eigenbeitrags von 60 Euro in einen Riester-Vertrag ausreichen, um die staatliche Zulage zu bekommen. Die volle Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind erhalten Versicherte eine Zulage von 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fließen 300 Euro pro Jahr.

Der Bundesrat hatte am Freitag beschlossen, die Verdienstobergrenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro anzuheben. Flankiert wird die Regelung von einer Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung bei jenen Minijobs, die nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Davon können sich die Betroffenen aber auf Antrag befreien lassen. In diesem Fall bekommen sie allerdings keine Zulagen für einen Riester-Vertrag.