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Minijobber können Riester-Zulagen bekommen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Auch Minijobber können die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente erhalten. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Denn alle Minijobs, die seit 1. Januar 2013 begonnen wurden, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie erhöhen daher die Rentenansprüche und ermöglichen die Teilnahme an der Riester-Förderung. Wurde der Minijob bereits vor dem 1. Januar 2013 ausgeübt, besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rente.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Unternehmen bei Minijobbern einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Lohns in die Rentenversicherung einzahlen. Zur Aufstockung auf den allgemeinen Beitragssatz von 18,9 Prozent zahlen Minijobber also lediglich die Differenz von 3,9 Prozent ein. Bei einem Maximalverdienst von 450 Euro wären das rund 17 Euro. Damit schmilzt zwar das Gehalt ein wenig, dafür erhalten Minijobber aber die Riester-Förderung für ihren Riester-Vertrag: 154 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind bzw. 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist. Außerdem werden Beitrags- und Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung voll angerechnet.