Mietwagen im Ausland: Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht prüfen
Stand: 03.04.2014
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Henstedt-Ulzburg - Mietwagennutzer im Ausland sollten sich nicht blind auf die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autovermieters verlassen. "Manche Anbieter richten sich bei der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden nach der gesetzlichen Mindestdeckung des jeweiligen Landes - und die kann sehr niedrig sein", sagte Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten (BdV) dem dpa-Themendienst.
Während die Deckungssumme zum Beispiel in Deutschland mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden betrage, seien es etwa in der Türkei nur rund 421.000 Euro und 17.000 Euro, so Oetzmann. In Spanien stünden Automieter mit dem Haftpflichtangebot des Vermieters dagegen unter Umständen viel besser da als in anderen Ländern: Die gesetzliche Mindestdeckung liege dort bei 70 Millionen Euro für Personenschäden und 15 Millionen Euro für Sachschäden.
"Wer bei einer sehr niedrigen Deckung für Haftpflichtschäden mit dem Mietwagen einen folgenschweren Unfall baut, bei dem beispielsweise Beteiligte zu Pflegefällen werden, dem droht der finanzielle Ruin", warnt Oetzmann. Sein Tipp: Prüfen, ob die Haftpflichtversicherung fürs eigene Auto auch eine Mallorca-Police enthält. Diese Zusatzleistung - so genannt, weil Deutsche besonders gerne auf Mallorca Mietwagen fahren - erhöht die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Leihwagens. Zu prüfen ist außerdem, ob diese für das jeweilige Reiseland gilt und wie hoch deren Deckungssumme ist. Für Länder weltweit bieten laut dem BdV-Sprecher unter anderem Automobilclubs sogenannte Traveller-Policen mit angemessen hoher Deckung an.
Beim Kaskoschutz für Mietwagen kommen Kunden um eine Selbstbeteiligung meist nicht herum. "Automieter sollten in diesem Fall darauf achten, dass der Betrag möglichst gering ist", betont Oetzmann. Wer bei der Selbstbeteiligungssumme die Wahl habe, buche am besten die niedrigste Option - "auch wenn der Vertrag dadurch teurer wird". Den Vollkaskoschutz, den zum Beispiel Kreditkartenanbieter für Mietwagen gewähren, sieht Oetzmann kritisch: "Da gibt es oft viele Ausschlüsse und die Schadensregulierung kann sehr aufwendig sein."
Generell empfiehlt Oetzmann, einen Mietwagen für den Auslandsurlaub vor der Abreise in Deutschland statt erst am Urlaubsort zu buchen: "Dann können Sie sich in aller Ruhe mit den Vertragskonditionen beschäftigen und die Versicherungsoptionen gründlich prüfen. Außerdem gibt es den Vertrag dann auf jeden Fall in deutscher Sprache."