Mehr Klartext in Versicherungsbedingungen
Stand: 24.09.2014
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Berlin - Klartext statt langer, nur für Juristen verständlicher Bandwurmsätze: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in Zusammenarbeit mit dem Sprachwissenschaftler Professor Günther Zimmermann einen Teil der Versicherungsbedingungen sprachlich grundlegend überarbeitet.
Ziel ist es, künftig alle Versicherungsbedingungen für Verbraucher verständlicher und lesbarer zu gestalten. " Wir wissen, dass die Bedingungen oft noch zu abstrakt sind. Das wollen wir mit der Überarbeitung ändern," sagt GDV-Präsident Alexander Erdland.
Für Günther Zimmermann hat der Reiz bei der Arbeit im GDV darin bestanden, "die Versicherungsbedingungen in eine Alltagssprache zu übersetzen, ohne ihre Rechtssicherheit zu gefährden." Dies führte dazu, dass nicht alle Vorschläge übernommen werden konnten. Die Gratwanderung zwischen sprachlicher Klarheit und Rechtssicherheit sei aber nötig gewesen, so der Sprachwissenschaftler, denn "sind die Bedingungen verständlicher formuliert, schafft das mehr Transparenz und damit auch mehr Glaubwürdigkeit."
Beispiele zum Veranschaulichen
Damit künftig Versicherungsverträge für Verbraucher leserlicher werden, haben die Autoren vor allem drei Mittel bei der Aktualisierung angewandt: Entzerren, Reduzieren, Veranschaulichen. Die Autoren haben Sätze gekürzt, weniger Fachbegriffe verwendet und auf Passiv- und Nominalstil verzichtet.
Auch das Layout der Texte wurde angepackt. Neue Stilmittel sind ausführliche Inhaltsverzeichnisse, Aufzählungen, kurze Sätze. Ausnahmetatbestände wurden deutlich gekennzeichnet. Außerdem enthalten die Bedingungen konkrete Beispiele, die die komplexen Sachverhalte oder auch Fachbegriffe veranschaulichen.
29 Bedingungswerke bereits überarbeitet
Die Musterbedingungen für Lebens- und Rentenversicherungen, der privaten Unfall- und der Rechtsschutzversicherung sind bereits fertig überarbeitet und auf der Website des Verbandes veröffentlicht. Aktuell wurden dort auch die neuen Musterbedingungen für die private Haftpflichtversicherung veröffentlicht. Insgesamt wurden bereits 29 unterschiedliche Versicherungsbedingungen neu gestaltet. Derzeit werden zahlreiche Musterbedingungen aus dem Bereich der Schaden- und Unfallversicherung angepackt, die vor allem für Privatkunden relevant sind.
Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, die verständlicheren Bedingungen für ihre Vertragsgestaltung zu verwenden. Sie sind für die Versicherungsunternehmen jedoch aus gutem Grund unverbindlich: Versicherungsunternehmen müssen am Markt unabhängig voneinander agieren. So verlangt es das Kartellrecht. Eine verbindliche Verwendung der Musterbedingungen wäre ein zu starker Eingriff in den freien Wettbewerb und damit unrechtmäßig.