Massive Preisunterschiede bei Risikolebensversicherungen
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 22.03.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Berlin - Ein Vergleich der Anbieter von Risikolebensversicherungen lohnt sich. Der teuerste verlangt mehr als doppelt so hohe Beiträge wie der günstigste. Zu diesem Urteil kommt die Stiftung Warentest in der jüngsten Ausgabe der "Finanztest". Das mache im Jahr häufig mehrere Hundert Euro Unterschied aus. Demnach zahle ein 27-jähriger Nichtraucher für eine Versicherungssumme von 150.000 Euro beim günstigsten Anbieter derzeit 177 Euro im Jahr. Beim teuersten beliefen sich Kosten dagegen auf 634 Euro.
Anhand von Modellfällen hat "Finanztest" die Angebote von 46 Unternehmen verglichen. Die Gesellschaften CosmosDirekt, Ergo Direkt (ehemals KarstadtQuelle), Neckermann und Ontos haben es dabei besonders häufig unter die Top Ten geschafft.
Letztlich entscheidet aber der Einzelfall: Frauen zahlen weniger als Männer, Nichtraucher meist weniger als Raucher und jüngere Kunden weniger als ältere. Auch gesundheitliche Probleme treiben den Preis für den Schutz nach oben. Gerade junge Kunden sollten sich für einen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie entscheiden. Dann können sie später die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
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FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.
Mehr rund um Versicherungen
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Endet die Versicherung zum Jahresende, muss die Kündigung schriftlich bis zum 30.11. dem Versicherer vorliegen. Bei Beitragserhöhung, im Schadensfall oder Fahrzeugwechsel gilt das Sonderkündigungsrecht.