Massive Preisunterschiede bei Risikolebensversicherungen
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 22.03.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Berlin - Ein Vergleich der Anbieter von Risikolebensversicherungen lohnt sich. Der teuerste verlangt mehr als doppelt so hohe Beiträge wie der günstigste. Zu diesem Urteil kommt die Stiftung Warentest in der jüngsten Ausgabe der "Finanztest". Das mache im Jahr häufig mehrere Hundert Euro Unterschied aus. Demnach zahle ein 27-jähriger Nichtraucher für eine Versicherungssumme von 150.000 Euro beim günstigsten Anbieter derzeit 177 Euro im Jahr. Beim teuersten beliefen sich Kosten dagegen auf 634 Euro.
Anhand von Modellfällen hat "Finanztest" die Angebote von 46 Unternehmen verglichen. Die Gesellschaften CosmosDirekt, Ergo Direkt (ehemals KarstadtQuelle), Neckermann und Ontos haben es dabei besonders häufig unter die Top Ten geschafft.
Letztlich entscheidet aber der Einzelfall: Frauen zahlen weniger als Männer, Nichtraucher meist weniger als Raucher und jüngere Kunden weniger als ältere. Auch gesundheitliche Probleme treiben den Preis für den Schutz nach oben. Gerade junge Kunden sollten sich für einen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie entscheiden. Dann können sie später die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.
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Kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung entweder mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende oder nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht. Dann ist eine Kündigung auch unterjährig möglich. Aber auch hier gilt eine Frist von vier Wochen.