Lebensversicherungen: BGH prüft Widerspruchsrecht von Kunden
Stand: 07.05.2014
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Karlsruhe - Können unzureichend aufgeklärte Kunden ihre Renten-und Lebensversicherungen womöglich noch nach Jahren widerrufen? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Dem Gericht liegt die Klage eines Allianz-Kunden vor, der seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung nach fast zehn Jahren widerrufen will. Ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet. Die Richter deuteten an, eine Grundsatzentscheidung treffen zu wollen.
Demzufolge überlegt der Senat, nachweislich nicht aufgeklärten Kunden das Recht zuzusprechen, ihre Verträge noch nach Jahren widerrufen zu können. Offen bliebe vorerst jedoch, wie viel Geld sie dann zurück erhielten.
Das anstehende Urteil könnte viele zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossene Altverträge betreffen. Beim BGH sind derzeit nach Angaben des Klägeranwalts Joachim Kummer noch Hunderte weiterer Fälle anhängig, in den unteren Instanzen seien es Tausende.
In dem Fall hatte sich die Allianz auf eine Klausel berufen, die für damals abgeschlossene Verträge galt. Danach erlosch das Widerspruchsrecht des Kunden spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie. Dies galt auch dann, wenn er über sein Recht gar nicht aufgeklärt war. Ob diese Regelung rechtens ist, muss nun der BGH überprüfen.
"Nach vorläufiger Einschätzung spricht einiges dafür, das dem Kläger das Widerspruchsrecht noch zusteht", sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen zu Beginn der Verhandlung am Mittwochvormittag. Fraglich sei allerdings, wie viel der Kläger von seinen eingezahlten Prämien zurück bekomme. Er habe die ganze Zeit über Versicherungsschutz genossen. Dies habe wahrscheinlich die Vorinstanz zu klären.
Die Richter müssen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen. Dieser hatte 2013 auf Anfrage des BGH hin entschieden, dass die Klausel gegen EU-Recht verstoße. Die entsprechende Klausel gilt seit 2008 nicht mehr.