Lebensversicherung: Offenlegung von Provisionen vom Tisch
Stand: 02.07.2014
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Berlin - Die schwarz-rote Koalition geht im Streit um die Offenlegung von Provisionen beim Verkauf von Lebensversicherungen auf ihre Kritiker zu. Die bisher geplante Regelung für eine zusätzliche Mitteilung der Provisionshöhe des Vermittlers ist nach Ablehnung von Verbänden, Experten und Gewerkschaften vom Tisch.
Das geht aus einer Vorlage von Union und SPD für Änderungen der Gesetzespläne hervor, die an diesem Mittwoch vom Finanzausschuss des Bundestages und am Freitag im Plenum beschlossen werden sollen. Mehr Kostentransparenz ist ein zentrales Ziel des Reformpakets, mit dem die unter anhaltenden Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer stabilisiert werden sollen. Vorgesehen sind auch Änderungen bei der Ausschüttung von Bewertungsreserven für ausscheidende Kunden.
Für mehr Transparenz: Vertriebskosten offenlegen
Statt der konkreten Provision sollen wie bei Riester-Produkten künftig die Gesamtvertriebskosten offen gelegt werden. "Zur Verbesserung der Produkttransparenz sollen die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden", heißt es. Die Offenlegung der Provision könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da Provisionen in unterschiedlichen Vertriebswegen eine unterschiedliche Bedeutung und Höhe hätten. Die Pflicht zur Angabe der Effektivkosten soll nun zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Ein Produktvergleich auf Basis der Abschlussprovisionen sei für den Verbraucher - unabhängig vom Versicherungszweig - irreführend, hatte zuvor die Versicherungswirtschaft argumentiert. Großvertriebe sowie Banken würden dann bevorzugt, weil deren Mitarbeiter relativ niedrige individuelle Provisionen erhielten. Diejenigen von Maklern und einfachen Vertreter seien weit höher, die Kostenbelastung von Kunden sei aber gleich hoch. Ein sachgerechter Vergleich sei unmöglich.