Lebensversicherung: BGH kippt Klauseln zum Rückkaufwert
Stand: 18.10.2012
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Karlsruhe/Hamburg - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrere Lebensversicherungs-Klauseln erneut für nichtig erklärt. In ihrem Urteil kamen die Richter zu dem Schluss, dass die vom Versicherer Generali verwendeten Klauseln zur Kündigung bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen unwirksam seien.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Nach ihren Angaben geht es um Bestimmungen, die seit Herbst 2001 von Generali und in ähnlicher Form "von fast allen anderen Versicherungsunternehmen" verwendet worden seien.
Kunden hätten dadurch wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherung - dem sogenannten Stornoabzug - oft mehrere Tausend Euro pro Vertrag verloren.
Versicherte hätten nun Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. "Das Urteil setzt ein weiteres Signal für die gesamte Versicherungsbranche", sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. "Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro", betonte Hörmann.
Bereits im Juli 2012 war als erster Versicherer der Deutsche Ring in gleicher Sache vom Bundesgerichtshof verurteilt worden.