Lebensversicherer senken Garantiezinsen
Stand: 30.12.2011
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Berlin - Versicherer senken im neuen Jahr ihren Garantiezins für neue Lebensversicherungen - von 2,25 auf 1,75 Prozent. Der Garantiezins - oft auch Höchstrechnungszins genannt - ist der Zins, mit dem Kunden sicher rechnen können.
Für Versicherer markiert er die Obergrenze dessen, was sie auf den Sparanteil einer Anlage zahlen dürfen, also auf die eingezahlten Prämien abzüglich der Kosten für Provisionen und Verwaltung. Festgesetzt wird der Garantiezins vom Bundesfinanzministerium. Er soll sicherstellen, dass sich die Versicherungen beim Werben um Kunden nicht mit Zins-Versprechen überbieten.
Senkung gilt nicht für Altpolicen
Die Branche hatte sich lange gegen die Senkung des Garantiezinses auf unter 2 Prozent gesträubt, weil damit ein wichtiges Vermarktungsargument für den einstigen Verkaufsschlager Lebensversicherung abgeschwächt wird. Es ist die erste Senkung des Garantiezinses seit 2007. Für Altpolicen wirkt der beim Abschluss gültige Garantiezins aber weiter.
Verbraucherschützen warnen davor, angesichts der Senkung des Garantiezinses noch vor dem Jahreswechsel schnell und unüberlegt Lebensversicherungen abzuschließen. Entscheidend sei letztlich die gesamte Überschussbeteiligung, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Dafür sei am wichtigsten, "wie gut der Versicherer die Beiträge seiner Kunden investiert". Insgesamt werden Lebensversicherungen derzeit mit rund 4 Prozent verzinst. Der Branchendurchschnitt lag 2011 bei 4,3 Prozent.