Kunden über falsche Lebensversicherungsklauseln informieren
Stand: 06.10.2014
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Stuttgart - Die Allianz Lebensversicherung muss ihre Versicherten nach einem Richterspruch des Landgerichts Stuttgart künftig über falsche Klauseln in ihren Policen informieren. Demnach muss die Gesellschaft gegenüber Kunden mit einem Lebensversicherungsvertrag richtig stellen, wenn bestimmte von ihr verwendete Vertragsklauseln unwirksam sind, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (Az.: 11 O 298/13). Das Urteil vom 7. August ist noch nicht rechtskräftig. Die Allianz hat gegen die Entscheidung nach Angaben eines Sprechers Berufung eingelegt. Die Verurteilung komme überraschend, hieß es in der Stellungnahme der Allianz.
Der Versicherer habe die angegriffene Klausel nach einem gesetzlich vorgesehenen Verfahren im Jahr 2013 eingesetzt, um Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) nachzukommen. Darin geht es unter anderem um die Berechnung des Mindestwerts bei Kündigung und Beitragsfreistellung.
Verbraucherzentrale: "Fehler nicht totschweigen"
Bei der Verbraucherzentrale Hamburg hieß es, mit dem Urteil des Landgerichts würden die Rechte von Versicherungsnehmern deutlich gestärkt. Damit sei erstmals ein sogenannter Folgenbeseitigungsanspruch bei Versicherungsverträgen durchgesetzt.
Habe ein Versicherer über Jahre mit unwirksamen Klauseln gearbeitet und seinen Kunden dadurch einen finanziellen Schaden zugefügt, müsse er diese nun über die bisherige rechtswidrige Praxis im Klartext informieren. "Ein defektes Auto wird auch vom Hersteller zurückgerufen", erklärte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. "Fehler können nicht mehr einfach totgeschwiegen und ausgesessen werden."