Kürzungen bei Lebensversicherungen? - Was das für Kunden bedeutet
Stand: 28.08.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Hamburg - Lebensversicherungen sind in Deutschland beliebt. Rund 90 Millionen Verträge gibt es derzeit. In jüngster Zeit häufen sich allerdings schlechte Nachrichten für Kunden. Erst wurde der Garantiezins gesenkt, nun wollen einige Versicherer die Regeln zur Gewinnbeteiligung ändern.
Mehr als zehn Gesellschaften hätten einen entsprechenden Antrag bei der Finanzaufsicht Bafin gestellt, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstag). "Für Kunden bedeutet das im Zweifel, dass sie weniger Geld ausgezahlt bekommen", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Antworten auf wichtige Fragen:
Worum geht es?
Im Kern geht es um die Mindestzuführungsverordnung. Nach dieser Regelung müssen Lebensversicherer ihre Kunden angemessen an Kapital-, Risiko und Kostengewinnen beteiligen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dürfen die Unternehmen dabei Verluste in einem Bereich nicht mit Gewinnen aus einem anderen Bereich ausgleichen. In Zeiten niedriger Zinsen ist das für einige Versicherer ein Problem, denn sie erwirtschaften kaum Kapitalerträge.
Was genau soll geändert werden?
Einige Lebensversicherer haben bei der Finanzaufsicht BaFin daher beantragt, die Vorschriften auszusetzen. So soll es laut GDV möglich sein, mehr Rückstellungen zu bilden. Außerdem soll es vermieden werden, dass Gewinne ausgeschüttet werden müssen, obwohl unter dem Strich eigentlich Verluste gemacht werden. Die Regeln sollen nur für eine begrenzte Zeit nicht gelten.
Was bedeutet das für Kunden?
Verbraucherschützer sind alarmiert. "Die Kunden müssen mit Kürzungen rechnen", erklärt der unabhängige Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein. Betroffen sind alle Kunden gleichermaßen. Wie viel Geld verloren geht, hängt vom Einzelfall ab. "Allerdings kann es sich stärker auswirken, wenn der Vertrag noch lange Läuft", sagt Kleinlein. "Hier spielt der Zinseszinseffekt eine Rolle." Der Branchenverband GDV hält dagegen: Den Kunden gehe kein Geld verloren, sagt ein Sprecher. Das Geld, das die Gesellschaften nun einbehalten, müssten sie später nachzahlen.
Was können Kunden jetzt tun?
Wehren können sich Verbraucher kaum. Der Grund: "Es gibt zwar eine Verordnung darüber, wie die Unternehmen die Kunden an den Gewinnen beteiligen müssen. Wird diese Verordnung aber geändert, müssen Verbraucher das akzeptieren." Denn die Gewinnbeteiligung sei nicht Bestandteil der Verträge. "Daher haben Kunden auch keinen Anspruch darauf."
Laufe der Vertrag in ein oder zwei Jahren aus, könnten Verbraucher Castelló zufolge erwägen, vorzeitig auszusteigen. "Das müssen Sie aber gut abwägen", erklärt die Verbraucherschützerin. Denn grundsätzlich gehe ein vorzeitiger Ausstieg in der Regel zulasten der Rendite. Im Einzelfall könne das aber besser sein als eine geringere Gewinnbeteiligung. Der Branchenverband GDV rät von einem vorzeitigen Ausstieg hingegen ab. Denn das gefährde die ursprünglich geplante Altersabsicherung.