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Kündigung der Police: Lebensversicherer müssen Gebühren erstatten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Rostock/Berlin - Lebensversicherer müssen ihren Kunden bereits gezahlte Gebühren zurückzahlen, wenn diese vorzeitig kündigen. Gesonderte Vereinbarungen, die diese Rückzahlung verhindern sollen, sind nach einem Urteil des Landgerichts Rostock (Az.: 10 O 137/10) unwirksam. Darauf wies nun die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin.

Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von 2007 sind Versicherer zur Rückzahlung eines Großteils der Abschluss- und Vertriebsgebühren verpflichtet. Manche Lebensversicherer hatten daraufhin sogenannte Kostenausgleichsvereinbarungen eingeführt, wie die Fachanwälte erläutern. Die Gebühren waren damit nicht mehr Bestandteil des Versicherungsvertrags - wer die Versicherung vorzeitig kündigte, blieb auf den Kosten sitzen. Das Landgericht Rostock erklärte diese Praxis jetzt für rechtswidrig.