Kritik an Kundeninformationen für Basis- und Riesterrente
Stand: 20.08.2014
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Der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert die Produktinformationsblätter scharf, die eigentlich für mehr Klarheit bei Riesterrenten und Basisrenten sorgen sollen. Der Referentenentwurf für die Hinweispapiere, die Kunden vor dem Versicherungsabschluss auszuhändigen sind, weise gravierende Mängel auf.
Bestimmte Regelungen der Verordnung führen in der konkreten Anwendung zu falschen und irreführenden Aussagen. „Die vorgelegte Verordnung verhindert Transparenz und Vergleichbarkeit bei Lebensversicherungen“, kritisiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Im Gegenteil fürchtet der BdV, dass Verbraucher gezielt in die Irre geführt werden. Bei der staatlich geförderten Riester-Rente würden zukünftig vor allem die Angebote der Lebensversicherer als besonders günstig erscheinen.
In einem Praxistest stellte der BdV fest, dass die Versicherer bei bestimmten Angeboten sogar negative Kostenquoten ausweisen werden. Dies suggeriert dem Kunden nicht nur eine vermeintliche Kostenfreiheit der Produkte, sondern lässt zudem die Interpretation zu, der Kunde würde sogar noch Geld „geschenkt“ bekommen.
Es bleibt zu viel Interpretationsspielraum
„Kostenfreie Produkte gibt es aber nicht“ erklärt Kleinlein. Ursächlich für die Angabe negativer Kosten ist das komplexe Konzept der sogenannten Effektivkosten, die zukünftig die Kostenbelastung beschreiben sollen. Diese können mit mathematischen Tricks jedoch leicht zu derartig irreführenden Ergebnissen führen. „Die Effektivkosten sind eine nur für Mathematiker durchschaubare Größe,“ so Kleinlein.
Nachbesserungsbedarf sieht der BdV auch in der Ausformulierung einzelner Passagen des Entwurfes. Diese ließen den Versicherern zu viel Interpretationsspielraum in der Angabe bestimmter Kenngrößen. Eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Produkte wird so verhindert. „Wenn der eine Versicherer Überschüsse mit einrechnet und der andere nicht, kann der Verbraucher nicht vergleichen“, erklärt Kleinlein.