Krankenversicherung & Urlaub: nicht alle Kosten werden erstattet
Stand: 30.07.2010
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Luxemburg - Wer im Auslandsurlaub ärztlich behandelt werden muss, kann sich dabei nicht voll auf den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland berufen. Denn bei einer stationären Behandlung muss die Krankenkasse nur den Satz erstatten, der von den am Ort der Behandlung zuständigen Versicherungen zu zahlen ist.
Nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (AZ: C 211/08) sind damit Zuzahlungen, die dort von den Versicherten zu entrichten sind, auch nicht von den deutschen Krankenkassen zu tragen.