Krankenversicherer gegen irreführende Werbung
Stand: 01.09.2014
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Berlin - Der Verband der Privaten Kankenversicherung geht gegen reißerische Werbeangebote im Internet a la "Krankenversicherung schon ab 59 Euro im Monat!" vor. Solche Werbetricks seien fragwürdig und schadeten dem Ruf der Branche. "Werbungen für Tarifangebote zu einem Preis, der so am Markt nicht verfügbar ist, sind unzutreffend und damit irreführend", sagt Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes.
Sie würden gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Das gelte insbesondere, weil die Werber dabei verschweigen, dass die beworbenen Tarife nicht die typischen Leistungen einer privaten Krankenversicherung umfassen.
Private Krankenversicherung gibt es nicht für 59 Euro im Monat
Die Urheber entsprechender irreführender Werbeangebote erhalten jetzt eine Abmahnung und würden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohten ihnen empfindliche Strafzahlungen.
Eine Umfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen habe ergeben, dass zu den in einschlägigen Werbungen genannten Billigst-Beiträgen kein Tarif bekannt ist, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung bietet. Soweit es bei PKV-Unternehmen einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gebe, sind sie an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Und sie sind nur speziellen Zielgruppen wie z.B. Studenten, Beamtenanwärtern oder Meisterschülern zugänglich. Vor allem würden sie in der Regel ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Sie entsprechen nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung.
Testkäufer erhielten keine Wunschprämie
"Bei einigen dieser scheinbaren Billig-Angebote liegt der Verdacht nahe, dass es sich gar nicht um Werbung für reale Versicherungen handelt, sondern andere Absichten dahinterstecken", sagt Volker Leienbach. Meist führten diese Werbeanzeigen direkt zu Internet-Fragebögen, wo persönliche Daten abgefragt werden, die sich anschließend gewinnbringend für völlig andere Zwecke vermarkten lassen.
Praxistests von Verbraucherschutz-Journalisten hätten zu dem gezeigt, dass sie in keinem einzigen Fall nach dem Ausfüllen solcher Fragebögen ein konkretes Versicherungsangebot erhalten haben, stattdessen beispielsweise ein versehentlich bestelltes Zeitschriften-Abonnement. "Neben dem Ärger für die irregeführten Verbraucher sind diese angeblichen Billigangebote auch aus Sicht der Privaten Krankenversicherung ein großes Ärgernis. Sie beschädigen das Ansehen der PKV, das für besonders hochwertigen Versicherungsschutz und für eine umfassende Gesundheitsversorgung steht", so Volker Leienbach.