Krankentagegeld: Mobbing ist Versicherungsfall
Stand: 08.10.2010
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Celle - Eine Krankentagegeldversicherung muss auch dann leisten, wenn der Versicherte aufgrund von Mobbing krankgeschrieben ist. Das Oberlandesgericht Celle (AZ: 8 U 216/09) hatte einem Projektleiter Recht gegeben, der von seinem Vorgesetzten krankenhausreif gemobbt wurde. Die Versicherung wollte zunächst nicht zahlen. Sie war der Ansicht, dass der Mann nicht generell arbeitsunfähig wäre, sondern vielmehr unter einer „Arbeitsplatzunverträglichkeit“ leide.
Das Gericht sah das jedoch anders. Nach den Versicherungsbedingungen haben Versicherte Anspruch auf Krankentagegeld, wenn sie wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung krankgeschrieben sind. Dabei sei es nicht entscheidend, urteilten die Richter, woher die Arbeitsunfähigkeit rühre. Entscheidend sei, dass jemand seine bisherige Tätigkeit nicht mehr an seinem Arbeitsplatz ausüben könne. Und diese Voraussetzung war im entschiedenen Fall gegeben.