Krankenkassen-Zusatzbeitrag: Säumigen Versicherten droht Strafe
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 17.08.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Auf Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich um den Zusatzbeitrag ihrer Kasse drücken, kommt ein Strafgeld von mindestens 30 Euro zu. Als Obergrenze für diesen Säumniszuschlag soll ein Betrag von höchstens drei monatlichen Zusatzbeiträgen gelten, erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag aus Koalitionskreisen.
Schätzungen zufolge weigern sich bisher etwa eine Million Versicherte, ihrer Kasse den Zusatzbeitrag zu überweisen. Der Säumniszuschlag soll nicht von den Arbeitgebern, sondern von den Kassen eingezogen werden.
Die Gesundheitsexperten der Koalition wollen auch den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vereinfachen. Wer ein Jahr lang monatlich 4162,50 Euro (Versicherungspflichtgrenze) verdient hat, kann einen privaten Versicherer wählen. Bisher galt eine Drei-Jahres-Frist.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
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Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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