Krankenkassen-Zusatzbeitrag ist Kündigungsgrund
Stand: 01.08.2011
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Berlin - Gesetzlich Krankenversicherte zahlen bei jeder Krankenkasse den gleichen Beitrag - zumindest in der Theorie. Während der Beitragssatz zur Krankenversicherung gesetzlich festgeschrieben ist, verlangen derzeit zwölf Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten. Weniger bekannt ist, dass derzeit vier Kassen einen Teil der Versicherungsbeiträge (zwischen 30 und 72 Euro pro Jahr) zurückerstatten.
Wer zu einer günstigeren Kasse wechseln will, muss verschiedene Fristen beachten. Generell kann jeder Versicherte mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende seine Krankenkasse kündigen, wenn er bereits seit mindestens 18 Monaten Mitglied ist.
Die Bindungsfrist von 18 Monaten greift nicht, wenn eine Kasse einen Zusatzbeitrag einfordert oder erhöht. Jeder Versicherte kann seiner Kasse den Rücken kehren, wenn er die Kündigung vor dem Fälligkeitstermin des Zusatzbeitrags ausspricht. Auch in diesem Fall gilt allerdings eine zweimonatige Kündigungsfrist. Der Zusatzbeitrag beziehungsweise die Differenz zum bisherigen Zusatzbeitrag muss während der Frist nicht gezahlt werden. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch, wenn Kassen ihre Beitragsausschüttung ändern.
Wechsel genau prüfen
Die Kündigung muss bei der Kasse immer schriftlich eingehen. Aus dem Schreiben sollte der Anlass der Kündigung (außerordentlich nach Beitragserhöhung oder ordentlich) hervorgehen. Die Kündigungsbestätigung muss bei der neuen Krankenkasse eingereicht werden, die wiederum die Aufnahme bestätigt. Erst wenn die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse bei der bisherigen Versicherung nachgewiesen wird, ist das Verfahren abgeschlossen.
Allerdings sollten Wechselwillige vor der Kündigung bei der alten Kasse genau prüfen, ob die neue wirklich die gleichen Leistungen zum niedrigeren Beitrag bietet. Zwar ist der weitaus größte Teil des Leistungskatalogs gesetzlich vorgeschrieben. Für bestimmte Personen- und Patientengruppen bieten jedoch einige Kassen mehr als andere.
Weitere Informationen zum Krankenkassenwechsel gibt das Bundesgesundheitsministerium im Internet unter bmg.bund.de. Aktuelle Daten zu Zusatzbeiträgen, Prämien und Leistungsspektrum der Krankenkassen finden sich beispielsweise auf dem Portal www.krankenkasseninfo.de.