Krankenkassen-Wechsel bringt bis zu 643 Euro
Stand: 05.01.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Wer zum Jahreswechsel Post von seiner gesetzlichen Krankenkasse bekommen hat, kann wahrscheinlich viel Geld sparen: Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Durch einen Wechsel können Versicherte jährlich oft mehrere hundert Euro sparen.
Kassen geben Zusatzbeiträge bekannt – Sparpotential bis zu 643 Euro
Nach den Ankündigungen der ersten Kassen zeigt sich, dass einige Versicherte durch einen Wechsel künftig bis zu 643,50 Euro im Jahr sparen können. Das teilt das unabhängige Verbraucherportal Verivox mit.
Nahezu alle Krankenkassen erheben einen so genannten Zusatzbeitrag. Die Planungen reichen von 0,0 bis 1,3 Prozent. Bei 43 von ihnen werden die Beitragssätze gegenüber 2014 sinken. Trotzdem können sich nicht alle zahlenden Mitglieder auf geringere Beiträge freuen. Denn parallel steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze klettert um 900 Euro auf 49.500 Euro.
Nur ein Anbieter plant, ohne Zusatzbeitrag auszukommen
Durch den Wechsel zu einer Krankenversicherung mit niedrigerem Beitragssatz lässt sich Geld sparen. Der teuerste Anbieter verlangt einen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent. Zwei kleinere Anbieter planen bisher, ganz ohne Zusatzbeitrag auskommen zu wollen. Daraus ergibt sich eine Differenz beim Beitragssatz von bis zu 1,3 Prozent. Wer mehr als 49.500 Euro als Jahresbruttolohn verdient, spart dann bei einem Kassenwechsel 643,50 Euro.
Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen (Juli 2014) galten 6,3 Millionen Krankenkassenmitglieder als wechselaffin. „Wir erwarten, dass der Preiswettbewerb jetzt stark anzieht“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Fast jedes Mitglied hat im Januar ein Wechselrecht - Wechsel zum übernächsten Monat wirksam
Da fast alle Krankenkassen ab 1. Januar einen Zusatzbeitrag erhoben haben, steht nahezu jedem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Das gilt auch für Versicherte, die in einem Wahltarif sind. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Ein Versicherter, der im Januar kündigt, wechselt also zum 1. April in die neue Kasse.
Bei Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich gerne an unsere kostenlose Hotline wenden. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 289289 642.