Krankenkassen unterliegen künftig dem Kartellrecht
Stand: 19.10.2012
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Berlin - Zusatzbeiträge, Extraleistungen: Die Krankenkassen stehen bereits seit Jahren im Wettbewerb. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, dass auch sie künftig dem Kartellrecht unterliegen werden.
Mit ihrer Unterstellung unter das Kartellrecht soll verhindert werden, dass sie sich etwa bei dem Angebot von Wahltarifen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen abstimmen und ihren Mitgliedern damit keine Wahlfreiheit mehr lassen. Die Reform soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie war bis zuletzt umstritten.
Die Krankenkassen hatten argumentiert, dass damit die Kooperation untereinander gefährdet werde. Aber auch in der CSU hatte es bis zuletzt Vorbehalte gegen die Pläne von Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Gesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) gegeben.
In der Novelle wird nun klargestellt, dass freiwillige Kooperationen weiterhin möglich sind. Dazu zählen etwa die Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening oder die gemeinsamen Vertretungen der Ersatzkassen auf Länderebene. Die Opposition lehnte die Neuregelung ab.