Krankenkassen sollen nicht zu viele Daten bekommen
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 09.02.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Ingolstadt - Günstige Tarife gegen umfangreiche Daten: Mit diesem Modell gehen immer mehr Krankenkassen auf Kundenfang. Auch Kfz-Versicherer bieten inzwischen sogenannte Telematik-Tarife an. Rabatte für das Tragen eines Fitness-Trackers gehen manchen aber zu weit. Die Krankenkassen sollen laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Daten aus Fitness-Trackern nicht dazu verwenden, besondere Tarife anzubieten.
In einem Gastbeitrag für den "Donaukurier" (Dienstag) zum "Safer Internet Day" schrieb Maas, niemand dürfe "faktisch dazu gezwungen werden, so intime Daten wie die Herzfrequenz, die Geschwindigkeit beim Joggen oder die Häufigkeit des Trainings im Fitnessstudio zu veröffentlichen". Mass will deshalb prüfen lassen, "die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage des neuen EU-Datenschutzrechts einzuschränken".
Günstige Tarife gegen Überwachung
Für Freizeitsportler seien Informationen, wie sie Fitness-Tracker liefern, durchaus sinnvoll. Das gelte auch für ihn als Triathleten, schrieb Maas. Wichtig sei aber, über sensible Daten "frei und selbstbestimmt" entscheiden zu können. "Mit dieser Freiheit ist es nicht weit her, wenn Krankenkassen Tarifmodelle entwickeln, bei denen Sie den günstigen Tarif nur dann bekommen, wenn Sie einwilligen, dass Ihre kompletten Gesundheitsdaten ständig übermittelt werden." Solche Geschäfte stellten die echte Freiwilligkeit der Einwilligung und damit ihre Zulässigkeit infrage. Menschen dürften "in keinem Fall zum reinen Objekt eines Algorithmus werden".
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Die Mallorca-Police ist ein sehr wichtiger Versicherungsschutz für alle, die europäischen Ausland gelegentlich Mietwagen anmieten. In Erweiterung zur Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die sogenannte Mallorca-Police etwaige Unfallschäden an Dritten, die der Versicherungsnehmer mit im Ausland angemieteten Leihfahrzeugen verursachen könnte.
Hintergrund: In einigen europäischen Ländern sind die gesetzlichen Mindestversicherungssummen innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt. Diese reichen bei hohen Schäden nicht aus. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugverleihers Unfallschäden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme reguliert, trägt der Urlauber die darüber hinaus entstehenden Kosten aus eigener Tasche.
Denn die Mallorca-Police erhöht die landesspezifischen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf die in Deutschland üblichen Leistungen. Versichert sind mindestens die in Deutschland geltenden gesetzliche Mindestsummen, meist sogar die kompletten Versicherungssummen des heimischen Vertrages. Anders als es der Name vermuten lässt, greift die Mallorca-Police nicht nur auf der spanischen Ferieninsel, sondern gilt in ganz Europa, einschließlich den Mittelmeeranrainerstaaten und den Kanaren. Häufig ist die Mallorca-Police bereits beitragsfrei in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen.