Krankengeld: Selbstständige haben die Qual der Wahl
Stand: 14.06.2010
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Berlin - Selbstständige, die freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, haben anders als die Pflichtmitglieder keinen Anspruch auf Krankengeld. Um bei einer längeren Erkrankung nicht ohne Einkommen zu sein, müssen sie daher selbst aktiv werden und sich zwischen der so genannten gesetzlichen Option, einem Wahltarif ihrer Kasse, einer privaten Krankengeldversicherung oder auch einer Kombination dieser Möglichkeiten entscheiden.
Grundsätzlich kann bei der Krankenversicherung für Selbstständige die "gesetzliche Option" gewählt und sich damit der gesetzliche Krankengeldanspruch ab der siebten Krankheitswoche gesichert werden. Im Gegenzug steigt ihr Versicherungsbeitrag um 0,6 Prozentpunkte von 14,3 Prozent auf den allgemeinen Satz von 14,9 Prozent. Im Krankheitsfall zahlt die Kasse dann wie bei Arbeitnehmern 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens allerdings 90 Prozent des Nettoeinkommens bis zu einem Betrag von 87,50 Euro pro Krankheitstag.
Als Alternative bieten viele Krankenkassen Wahltarife für das Krankengeld an. Da die Krankenkassen bei der Gestaltung der Tarife weitgehend freie Hand haben, unterscheiden sich sowohl die Leistungen als auch die fälligen Prämien der Kassen erheblich. So kann der Beginn des Krankengeldbezugs für eine höhere Prämie vorgezogen oder umgekehrt bei einer niedrigeren Prämie hinausgeschoben werden. Einige Kassen bieten auch Wahltarife an, in denen die Höhe des Krankengelds nicht vom Einkommen, sondern von einer frei wählbaren Beitragsprämie abhängt.
Eine weitere Alternative ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten diese Option in Zusammenarbeit mit einem privaten Versicherer. Doch auch bei einer Kooperation sollten sich Selbstständige nicht darauf verlassen, dass der vorgeschlagene Anbieter tatsächlich die günstigste Krankenkasse ist. Vor allem Frauen müssen damit rechnen, dass sie bei einem privaten Versicherer eine höhere Prämie zahlen müssen, als wenn sie sich für das gesetzliche Krankengeld entscheiden.