Krankengeld: Bescheid der Kasse genau prüfen – und widersprechen

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 15.07.2019
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Düsseldorf – Wer längere Zeit krank ist und somit seiner Arbeit nicht nachgehen kann, bekommt Krankengeld von seiner Krankenkasse – anstatt seines regulären Gehalts. Den Krankengeld-Bescheid sollten Versicherte sich genau anschauen und dessen Höhe prüfen. Im Zweifelsfall sollte Widerspruch dagegen eingereicht werden, rät der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
Schließlich sind auch Krankenkassen nicht unfehlbar - und die Berechnung des Krankengelds ist nicht ganz einfach. Grundsätzlich bekommen länger Erkrankte pro Tag 70 Prozent ihres Bruttogehalts, geteilt durch 30. Auf dem Konto landet allerdings nicht die gesamte Summe, denn auch vom Krankengeld gehen Beiträge für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Und: Das Bruttokrankengeld darf höchstens 90 Prozent vom regulären Nettolohn betragen. Diese Maximalgrenze greift nach Angaben der DGB-Experten häufig.
Schwieriger wird es, wenn das Gehalt nicht jeden Monat gleich hoch ist - wegen Boni oder Zuschlägen zum Beispiel. Bekommt jemand deswegen nur ab und zu mehr, muss die Krankenkasse das bei der Festlegung des Krankengelds nicht berücksichtigen. Gibt es regelmäßig mehr als das Grundgehalt, haben Arbeitnehmer jedoch einen Anspruch auf höheres Krankengeld.
Kfz-Versicherungen vergleichen

-
1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
-
Deutschlands günstigster Kfz-Versicherungsvergleich - Testsieger 2024
,Verivox wurde vom Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zum Spar-Champion 2024 gekürt! In einer umfassenden Analyse wurden Preisdaten aus vier Vergleichsportalen untersucht. Analysiert wurde der Zeitraum der letzten vier Jahre.
Unser Portal überzeugt in der Kategorie Vergleichsportale Kfz-Versicherung mit nachhaltig attraktiven Preisen und wurde zum führenden Anbieter gewählt. Mehr erfahren
Mehr rund um Versicherungen
-
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
-
Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
-
Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
-
Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.