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Krank durch Mobbing? Versicherung muss zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Karlsruhe - Mobbingopfer erhalten Leistungen ihrer privaten Krankentagegeldversicherung, wenn sie durch das Mobbing krank und arbeitsunfähig werden. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Die Versicherung wollte nicht zahlen, denn sie hielt den Mann nicht für prinzipiell arbeitsunfähig, sondern gestand lediglich zu, dass er an einer "Arbeitsplatzunverträglichkeit" leide. Der Bundesgerichtshof sah das wie auch die Vorinstanzen anders.

Zwar sei Mobbing "als solches keine Krankheit". Wenn das Mobbingopfer jedoch psychisch erkranke, habe es Anspruch auf das vereinbarte Krankentagegeld. Denn nach den Versicherungsbedingungen haben Versicherte Anspruch auf Krankentagegeld, wenn sie wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung krankgeschrieben sind. Dabei sei es nicht entscheidend, so das Gericht, woher die Arbeitsunfähigkeit rühre.

(Aktenzeichen: BGH IV ZR 137/10)