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Knöllchen aus Paris: EU-Bußgeldvollstreckung startet im November

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München/Stuttgart - Mit einiger Verzögerung startet im November die EU-weite Bußgeldvollstreckung - "Knöllchen" aus allen EU-Mitgliedsstaaten können dann auch in Deutschland vollstreckt werden. Verkehrssünder, die im Ausland zu schnell unterwegs waren, müssen mit Bescheiden aus dem europäischen Ausland rechnen. Eine Nichtzahlung der Strafe bleibt hierzulande nicht länger folgenlos.

Wer für ein Verkehrsdelikt im Ausland zahlen muss, sollte nach Angaben des Verkehrsrechtsexperten Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) einige Hinweise beachten. So müssen zum Beispiel Auslands-Bußgelder von weniger als 70 Euro weiterhin nicht bezahlt werden. Der Bescheid müsse außerdem vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn kommen. Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen könnten Fahrer dagegen ignorieren. Darüber hinaus sei der Bußgeldbescheid in verständlicher Form und auf Deutsch dem Verkehrssünder vorzulegen.