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Kinder unter zehn Jahren haften nicht bei Verkehrsunfällen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Coburg - Knapp 22.000 Kinder verunglückten im vergangenen Jahr bei Verkehrsunfällen. Eine Gefahrenstelle ist dabei der Schulweg. Gerade in den Morgenstunden und um die Mittagszeit ereignen sich besonders viele Unfälle.

Der Weg zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Ein kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn dafür Ampeln oder Schülerlotsen das Überqueren der Straße sicher machen.

Die HUK-Coburg rät Eltern von ABC-Schützen, die Route zusammen mit ihren Kindern zu planen und mehrfach abzulaufen. Außerdem sollten die Übungsläufe möglichst zu Zeiten stattfinden, zu denen auch der Nachwuchs auf dem Weg in die Schule sein wird. Zudem sollten Eltern beim Üben Wert darauf legen, dass ein Kind am Bordstein stehen bleibt, Blickkontakt zum Fahrer eines Fahrzeugs sucht und die eigene Absicht deutlich macht, bevor es die Straße wirklich überquert.

Deliktunfähig: Kinder sind nicht Schuld

Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder trotz aller Vorsichtsmaßnahmen oftmals überfordert sind, wenn sie die Gefahren im Straßenverkehr erkennen sollen. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie einem Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Jüngere Kinder gelten in der Regel als deliktunfähig, sie können also im rechtlichen Sinne nicht Schuld an einem Verkehrsunfall sein.

Autofahrer, die in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt werden, haften also unabhängig von der Schuldfrage. Einen Schaden, den ein Kind mit dem Rad am eigenen Auto verursacht, bekommen sie also eigentlich nicht von der Haftpflichtversicherung der Eltern ersetzt. Viele Versicherer leisten aber mittlerweile trotzdem für die Schäden deliktunfähiger Kinder.

Auch bei Älteren steht die Haftung nicht automatisch fest

Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer allgemeinen Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen generell richtig einschätzen können. Die Praxis zeigt, dass viele Kinder über zehn Jahren dazu durchaus in der Lage sind. Gleichzeitig kommt es aber auch noch auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte.

Weil Kinder unter zehn Jahren in der Haftung privilegiert sind, müssen Autofahrer zudem stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Wer Kinder sieht, muss vorsichtig fahren: Also beide Straßenseiten im Auge behalten und so fahren, dass man jederzeit bremsen kann. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.