Kfz-Zulassung: Vor Fahrtantritt auf Kaskoschutz achten
Stand: 26.06.2013
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Berlin - Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung kann kein Auto zugelassen werden - der Kaskoschutz ist bei den Behörden aber keine Voraussetzung für die Ausgabe der Nummernschilder. "Am besten bereits vor der Zulassung sollte der Halter deshalb auf einen ausreichenden Kaskoversicherungsschutz achten", sagte Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dem dpa-Themendienst.
"Dazu genügt oftmals ein einfacher Anruf bei der Versicherung oder bei deren Versicherungsvermittler", fügte die Sprecherin hinzu. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, lasse sich die vorläufige Deckung schriftlich bestätigen. Diese gelte bei dann bei allen Kasko-Schäden.
Um Komplikationen mit der Versicherung bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, sollte jedoch so schnell wie möglich ein Vertrag unterschrieben und die Erstprämie bezahlt werden, riet Jarosch. Erst dann beginne der eigentliche Versicherungsschutz.
Im Falle der Haftpflichtversicherung verlangen die Kfz-Zulassungsstellen eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer). Wird diese Nummer per SMS oder E-Mail versendet, spricht man auch von der Elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (EVB-Nummer). Ihre Aushändigung gilt als Deckungszusage, so der GDV.