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Kfz-Versicherungsschutz durch gefälschten Kaufvertrag gefährdet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Dortmund - Wer einen Fahrzeug unter dubiosen Umständen mit einem gefälschten Kaufvertrag erwirbt, der geht bei einem späteren Diebstahl eventuell leer aus. Denn die eigene Versicherung muss für den Schaden nicht zahlen, wie das Landgericht Dortmund (AZ: 22 O 124/08) entschieden hat.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einen Luxuswagen in Holland gekauft, der ihm fünf Jahre später gestohlen wurde. Die Kfz-Versicherung stellte bei der Bearbeitung des Falles fest, dass der eingereichte Kaufvertrag eine Fälschung war. Der Versicherte räumte ein, den dubiosen Vertrag erst Monate nach dem Kauf bekommen zu haben - und zwar per Post.

Das mochte das Gericht nicht so recht glauben, zumal der Mann auch das Sparbuch nicht mehr finden konnte, von dem er angeblich das Geld abgehoben hatte, um den Wagen zu bezahlen. Durch diese Mauschelei war die Versicherung leistungsfrei, weil das Gericht in dem Verhalten des Mannes eine schwerwiegende Obliegenheitsverletzung sah.