Kfz-Versicherung: Wer grob fahrlässig handelt, zahlt drauf
Stand: 08.09.2010
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Berlin - Für Versicherte kann es teuer werden, wenn sie grob fahrlässig einen Verkehrsunfall verursachen. Die Vollkaskoversicherung ist in diesem Fall berechtigt, die Versicherungssumme zu kürzen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin. Sie berufen sich auf ein Urteil des Landgerichts Münster vom 10. August 2009 (Az.: 15 O 141/09).
In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall verursacht. Ihre Kfz-Versicherung kürzte die Versicherungssumme daraufhin um 50 Prozent. Dagegen klagte die Fahrerin. Das Landgericht Münster sah die Kürzung als berechtigt an und wies die Klage der Frau ab. Auch den Hinweis, sie sei von der Sonne geblendet worden, ließen die Richter nicht gelten. Das Überfahren einer roten Ampel sei grob fahrlässig. Bei schwierigen Lichtverhältnissen sei die Autofahrerin zu besonderer Vorsicht verpflichtet gewesen.
Weiter stellte das Gericht fest, dass beim Kürzen der Versicherungssumme immer alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Einen Standardeinstiegswert für den Abzug gebe es nicht. Die Staffelung erfolge in 25-Prozent-Schritten.