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Kfz-Versicherung: Unfallfreie Jahre können abgetreten werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Henstedt-Ulzburg - Je länger unfallfrei gefahren wurde, um so höher die Rabatte bei der Kfz-Versicherung. Autofahrer haben die Möglichkeit, ihre schadenfreien Jahre abzugeben. Das gilt in erster Linie für den Nachwuchs. Kinder erhalten dadurch höhere Rabatte für unfallfreies Fahren, die Beitragssätze bei der Kfz-Versicherung sinken. Eltern müssen sich jedoch klar sein, dass sie ihren Status dadurch komplett abtreten: "Die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden. Verzichtet ein Autofahrer darauf, bekommt er sie nie wieder zurück", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Für ältere Autofahrer, die ihren Führerschein abgeben wollen, kommt eine Weitergabe der SF-Klasse am ehesten infrage. "Mögliche Empfänger sind Verwandte ersten Grades", sagt Boss. Je nach Versicherung kann die SF-Klasse nicht nur an Kinder, sondern auch an Geschwister, Enkel oder Lebenspartner übertragen werden. Den Status "schadenfrei" an Fahranfänger abzugeben, lohnt sich nicht, weil nur so viele Jahre übertragen werden können, wie der Empfänger einen Führerschein besitzt.

Zwar können junge Autofahrer ihren Kfz-Rabatt selbst einfahren. In den seltensten Fällen ist das in den ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung jedoch der Fall. Viele Neulinge fahren mit einem Auto, das auf die Eltern versichert ist. Dadurch sammeln sie in der Regel keine Rabatt-Jahre, die von Versicherungen später anerkannt werden. Beim Abschluss ihrer ersten Kfz-Versicherung müssen sie dann Einstiegssätze zahlen, die zwischen 80 und 130 Prozent liegen können, obwohl sie mehrere Jahre unfallfrei gefahren sind.

Um ihren Kindern vergleichsweise günstige Einstiegskonditionen zu ermöglichen, gibt es für Eltern eine Hintertür. Häufig fahren Sohn oder Tochter den Zweitwagen von Vater oder Mutter. Bei mehreren Fahrzeugen gilt: Die SF-Klasse kann für das zweite Auto auf ein Kind übertragen werden, ohne dass der Halter seine Schadensfreiheitsklasse für den Erstwagen verliert. Die Übertragung der SF-Klasse ist grundsätzlich nur auf eine Person möglich. Eltern müssen bei der Versicherung ein Formular ausfüllen, die sogenannte SFR-Abtretung.