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Kfz-Versicherung: Tipps für Autofahrer im Wechselfieber

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Günstige Kfz-Versicherungsprämien sind oftmals an besondere Bedingungen geknüpft. Beispielsweise werden Rabatte für eine geringe jährliche Kilometerleistung gewährt. Hält sich der Halter nicht an solche Vereinbarungen, drohen ihm Strafen bis zur doppelten Höhe der Normalprämie. Doch wer die Angebote der Kfz-Versicherer genau vergleicht, kann auch durch einen Wechsel mehrere Hundert Euro jährlich sparen.

Für die Kündigung der Police gilt bei den meisten Versicherern der Stichtag 30. November, da das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der ADAC und die Verbraucherzentrale Sachsen erklären, worauf Autofahrer im "Wechselfieber" in diesen Wochen achten sollten:

Erst vergleichen, dann handeln

Sichergestellt werden sollte, dass ein anderes Unternehmen das Auto tatsächlich zu besseren Konditionen und Prämien versichert. Verglichen werden sollte dabei jedes Detail. Klärungsbedarf besteht zum Beispiel bei Verstößen gegen Tarifmerkmale im Schadensfall: Wie reagiert die Versicherung, wann ein nicht eingetragener Fahrer am Steuer saß? Ist auch grobe Fahrlässigkeit versichert? Oder wie lange gilt eine mögliche Kaufpreisentschädigung?

Richtige Reihenfolge

Alte Kfz-Versicherungsverträge sollten erst nach Abschluss der neuen Versicherung gekündigt werden. Zwar müssen Anbieter bei der Haftpflicht jeden Versicherungsnehmer akzeptieren, doch bei der Kaskoversicherung können sie Kunden auch ablehnen.

Der Postweg

Wer sicher gehen will, kündigt per Einschreiben. Damit der Brief auch zum Stichtag 30. November eingeht, sollte er spätestens am 26. November aufgegeben werden. Per Fax ist die Kündigung allerdings auch noch am 30. November möglich.

Von der Voll- in die Teilkasko

Das kann teuer werden - zum Beispiel dann, wenn der Fahrer in der Vollkasko bereits in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse fährt. In der Teilkasko gibt es diese Rabatte nicht. Auch bei der Haftpflicht gilt es aufzupassen: Deckungssummen von 100 Millionen Euro oder mehr sind empfehlenswert.

Werkstattbindung

Bei Neu- und Leasingfahrzeugen birgt eine solche Vertragsklausel Risiken. Zwar sinkt die Prämienhöhe, wenn der Fahrer im Schadensfall die Werkstatt nicht frei wählen kann. Doch manche Hersteller verwehren Kulanzleistungen, wenn keine Vertragswerkstatt aufgesucht wurde. Neuwagengarantien sind nach Angaben des ADAC seit dem Jahr 2002 durch Werkstattbindungen aber nicht mehr gefährdet.

Verhandeln

Nicht in jedem Fall ist ein Wechsel der Kfz-Police ratsam. Wer seinen derzeitigen Versicherer mit günstigeren Angeboten der Konkurrenz konfrontiert, kann oft günstigere Tarife aushandeln.