Kfz-Versicherung: So erkennen Autofahrer Blechschaden-Betrüger
Stand: 06.02.2013
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Berlin - Nicht jeder Verkehrsunfall geschieht durch Zufall. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt vor Kriminellen, die Unfälle provozieren, um in den Genuss von Schadenersatzzahlungen zu kommen.
In Offenbach hatte die Polizei erst vor kurzem 15 Männer festgenommen, die mehr als 70 Unfälle vorgetäuscht und so mindestens 150.000 Euro Versicherungsschaden angerichtet haben sollen. "Besteht auch nur der geringste Verdacht, dass ein Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, schalten Beteiligte am besten die Polizei ein und informieren ihren Kfz-Versicherer", rät GDV-Sprecher Christian Lübke.
Hauptsächlich sind Lübke zufolge bei provozierten Unfällen drei Methoden zu unterscheiden. "Die Täter nutzen ihnen bekannte besondere Verkehrsführungen aus, etwa eine Fahrbahnverengung oder einen Kreisverkehr, und erzwingen beim Spurwechsel einen Streifschaden", erklärt er. Methode zwei ist der provozierte Auffahrunfall, bei dem die Täter an einer Ampel, die von Gelb auf Rot umschaltet, im letzten Moment abrupt auf die Bremse treten. Außerdem gibt es Betrüger, die an Kreuzungen mit Rechts-vor-Links-Regelung auf von links kommende Autos lauern und im letzten Moment in die Kreuzung einfahren.
Kleiner Schaden mit erheblichen Folgen
"Solche provozierten Blechschäden haben für die Opfer erhebliche Folgen", betont Lübke. Haben sie keine Vollkaskoversicherung, müssen sie den Schaden am eigenen Wagen selbst bezahlen. "Außerdem werden sie von ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und müssen mit Bußgeld und Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen", so der GDV-Sprecher. Bei Fahranfängern stehe unter Umständen sogar eine Nachschulung an.
Ein Anzeichen für einen provozierten Unfall kann laut Lübke das routinierte Auftreten vermeintlich geschädigter Unfallbeteiligter sein. "Oder wenn sich am Unfallort plötzlich Zeugen einschalten und zusätzlich Druck ausüben." Für einen Betrug spricht auch, wenn der Unfallgegner vor dem Crash zum Beispiel per Handzeichen beim Spurwechsel oder an einer Kreuzung Vorfahrt gewährt hat, dann Gas gab - und das Ganze später bestreitet. Ebenfalls verdächtig ist es, wenn bereits Schäden von anderen Unfällen am Fahrzeug zu sehen sind.
Bei Zweifeln am Unfallhergang können die Kfz-Versicherer Gutachter einschalten. Die Spezialisten können bestenfalls die wahre Unfallursache rekonstruieren. Bei entsprechender Beweislage stellt der Versicherer Strafanzeige. "Das vorsätzliche Herbeiführen von Unfällen, bei dem zum Teil noch schwere Verletzungen der Unfallbeteiligten in Kauf genommen werden, wird als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet", erklärt Lübke. Und das werde mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet.