Kfz-Versicherung: Rabatte auf Kinder übertragbar
Stand: 23.08.2012
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Henstedt-Ulzburg - Eltern können den eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf ihre Kinder übertragen. So erhält der Nachwuchs einen günstigeren Einstiegsrabatt für eine eigene Kfz-Versicherung.
Eine Übertragung der Rabatte kann sinnvoll sein, wenn die Kinder erst den Zweitwagen der Eltern nutzen, was gängige Praxis ist, und dann ein eigenes Auto versichern wollen. Wer den Schadenfreiheitsrabatt des Zweitwagens an sein Kind abtrete, ermögliche diesem üblicherweise einen günstigeren Einstiegsbeitrag für eine eigene Kfz-Versicherung, erklärt Bianka Bobell vom Bund der Versicherten. "Denn als Zweitwagennutzer können Kinder in der Regel trotz unfallfreier Fahrt keine eigenen Schadenfreiheitsjahre für einen Versicherungsrabatt sammeln."
Wenn ein Kind den Schadenfreiheitsrabatt für einen eigenen Wagen übertragen bekommt und die Eltern den Zweitwagen behalten, müssen sie diesen zwar neu versichern, wodurch der Beitrag wiederum steigt. Dennoch sei die Zweitwagennutzung und eine spätere Rabattübertragung für Familien insgesamt meist günstiger, als wenn jeder von vornherein ein eigenes Auto versichert, gibt Bobell zu bedenken.
"Ein Schadenfreiheitsrabatt kann nur auf Verwandte ersten Grades übertragen werden - und das oft auch nur anteilig", erläutert Bobell. Der Kfz-Versicherer schreibt dem bedachten Familienmitglied also nur so viele Schadenfreiheitsjahre gut, wie dieser im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und das elterliche Auto mitgenutzt hat. "Vorsicht sei geboten, wenn ein Unfall mit dem Zweitwagen verursacht wurde", so die Expertin. Dieser werde bei der Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes mit angerechnet. Die Aufteilung eines Rabatts auf mehrere Kinder ist nicht möglich.
Gerade Fahranfänger hätten meist gar keine andere Wahl, als ein von den Eltern versichertes Auto zu nutzen, sagt Bobell. Führerscheinnovizen starten meist zwischen 220 und 240 Prozent des normalen Beitragssatzes - "das kann sich kaum ein Fahranfänger leisten".