Kfz-Versicherung muss Unfallopfer Mietwagen bezahlen
Stand: 04.07.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Hannover - Wer bei einem Autounfall geschädigt wird, kann sich einen Mietwagen nehmen, bis der eigene Wagen wieder fährt. Doch gilt das auch in Städten mit gut ausgebautem öffentlichen Nahverkehr? Eine Versicherung verweigerte die Zahlung. Zu Unrecht, wie ein Gericht feststellte.
Wer sich als Unfallopfer während der Wiederbeschaffung seines beschädigten Autos einen Mietwagen nimmt, bekommt die Kosten dafür erstattet. Man muss auch nicht auf einen Mietwagen verzichten, wenn das Netz des öffentlichen Nahverkehrs besonders gut ausgebaut ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 420 C 7631/15).
Bus und Bahn bieten nicht denselben Komfort wie ein Auto
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nahm sich eine Frau einen Mietwagen. Die Kosten dafür machte sie geltend. Die Versicherung erstattete aber nur einen Teil. Da die Frau in einer Großstadt mit gut ausgebautem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) lebt, wäre es zumutbar für sie gewesen, Bus und Bahn zu nutzen.
Das Gericht war anderer Meinung. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn das Ersatzverkehrsmittel denselben Komfort geboten hätte wie das eigene Auto. Dieses könne man etwa immer nutzen, während beim Angebot des ÖPNV immer ein Fahrplan gelte. Außerdem seien Störungen im ÖPNV nicht selten. Auch der Fahrkomfort könne man nicht mit dem eigenen Pkw vergleichen. Die Versicherung musste zahlen.