Kfz-Versicherung: Fahrzeugverleih kann Prämie verteuern

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 01.03.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Der Verleih des eigenen Fahrzeugs kann bei einem Unfall den Versicherungsbeitrag verteuern. Manche Versicherungstarife seien deutlich günstiger, weil im Vertrag beispielsweise nur Personen über 25 Jahre als Fahrer zugelassen sind, erklärt Katrin Rüter vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. "Baut jetzt ein 19-Jähriger, der sich den Wagen geliehen hat, einen Unfall, kann der Versicherer die Differenz, um die die Prämie durch die Altersbegrenzung vergünstigt war, vom Halter fordern." Die Leistungen des Versicherers blieben aber gewährleistet.
Für einen Fahrzeughalter, der sein Auto privat verleiht, greife bei einem Unfall grundsätzlich die Haftpflichtversicherung, erläutert Rüter. "Als Verleiher nehme ich allerdings in Kauf, dass mein Schadenfreiheitsrabatt verloren geht." Der Versicherungsbeitrag wird dann ebenfalls teurer. "So deutlich ist die Verteuerung durch Veränderungen im Rabatt aber nicht."
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.
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Außerhalb Ihres Hauses sind folgende Rohre auf dem versicherten Grundstück durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert:
- Wasserzuleitungsrohre
- Heizungsrohre (Warmwasser-, Wärmepumpen-, Dampf- oder Solarheizung, Klimaanlage)
Erstattet werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden. Die Rohre müssen zur Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und Ihrer Verantwortung unterliegen.
In leistungsstarken Tarifen sind die genannten Rohre auch außerhalb des Gebäudes versichert, zum Beispiel bis zur Straßenmitte.
Für Ableitungsrohre, die sich außerhalb des Hauses auf Ihrem Grundstück oder außerhalb Ihres Grundstücks befinden, brauchen Sie ebenfalls eine zusätzliche Klausel im Vertrag, damit der Versicherer bei Schäden an den Rohren durch Bruch oder Frost zahlt.
Bedingung ist auch hier, dass Sie für die Rohre verantwortlich sind (zum Beispiel keine ausschließlich gewerblich genutzten Rohre) und diese der Entsorgung Ihres Hauses dienen.
Über unseren Verivox-Vergleichsrechner können Sie genau die Leistungen für Rohrleitungen auswählen, die Sie benötigen.