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Kfz-Versicherung: Es muss nicht die Fachwerkstatt sein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Karlsruhe - Nach einem Unfall stellt sich häufig die Frage, in welche Werkstatt sich der Geschädigte schicken lassen muss. Das Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass es keine Fachwerkstatt sein muss, die nur billiger ist, weil sie keine marktüblichen Stundenverrechnungssätze berechnet. Die Richter waren der Meinung, dass ein Geschädigter schon die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt ansetzen darf, wenn er auf Basis eines Sachverständigengutachtens abrechnen will.

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit, das der Regulierung zugrunde liegen muss, sei dadurch nicht verletzt. In dem Fall verwies die Versicherung den Mann auf die Stundensätze einer von ihr benannten freien Werkstatt, mit der sie Sonderkonditionen ausgehandelt hatte. So wollte sie 900 Euro weniger abrechnen, als der Geschädigte auf Basis eines Sachverständigengutachtens haben wollte. Jetzt muss die Vorinstanz noch einmal klären, wie hoch die Entschädigung des Unfallgeschädigten tatsächlich sein wird.