Kfz-Versicherung: Drei wichtige Vertragsklauseln
Stand: 03.11.2014
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Henstedt-Ulzburg - Bis Ende November stellen Autofahrer - in der Hoffnung auf günstigere Konditionen - ihre Kfz-Versicherung auf den Prüfstand. Neben dem Preis ist vor allem der Leistungsumfang entscheidend.
Denn: "Im Schadensfall kann der Verbraucher das Nachsehen haben", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Sie nennt drei Vertragsbestandteile, auf die Versicherte bestehen sollten: Den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, eine erweiterte Wildschadenklausel und 100 Millionen Euro Deckung in der Haftpflichtversicherung.
Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sei sichergestellt, dass man den Schaden am eigenen Auto auch dann voll ersetzt bekommt, wenn man mal eine rote Ampel überfährt, wie Boss sagt. Die erweiterte Wildschadenklausel umfasse Kollisionen mit Tieren aller Art, also zum Beispiel auch mit herrenlosen Hunden, sowie Schäden durch Marderbisse.
Da der Stichtag für die Kündigung, der 30. November, in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sollten Wechselwillige die Kündigung so absenden, dass sie am 28. November beim Versicherer eingeht.