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Kfz-Versicherung deckt Wildschäden - Haustierschäden jedoch nicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Durch einen Wildunfall entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug sind in der Regel durch eine Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt - vorausgesetzt, es handelt sich um so genanntes Haarwild. Hierzu zählen laut Bundesjagdgesetz etwa Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, aber auch Wildkatzen, Dachse und Marder.

Nicht dazu gehören zum Beispiel Hauskaninchen, Hunde, Katzen, Schafe und Rinder. Wem also beispielsweise ein Hund vor das Auto läuft, muss sich zur Schadensregulierung an den Besitzer wenden. Allerdings haben einige Versicherer diese Tiergruppen inzwischen in ihre Wildschadensklausel eingeschlossen oder bieten gegen einen Aufpreis Vertragserweiterungen an.

Damit die Teilkasko den Unfallschaden reguliert, muss dieser zudem eindeutig durch den Zusammenstoß mit einem Tier verursacht worden sein. Wer hingegen ausweicht und infolgedessen von der Fahrbahn abkommt oder gegen einen Baum prallt, riskiert seine Ersatzansprüche.

Nur in Ausnahmefällen übernimmt die Teilkasko die so genannten "Rettungskosten" nach einem Ausweichmanöver. Und zwar nur dann, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass sich Wild auf der Fahrbahn befand und eine Kollision zu einem noch größeren Schaden am Fahrzeug geführt hätte.

Um Schwierigkeiten mit der Versicherung bei der Schadensregulierung zu vermeiden, dürfen Geschädigte nicht vergessen, sich von der Polizei eine Wildschadensbescheinigung ausstellen zu lassen und den Fall binnen einer Woche zu melden. Spuren von Blut und Haaren am Fahrzeug sollte man protokollieren und möglichst auch fotografieren. Sie dienen als Beweismittel, wenn das Wild nach einem Zusammenstoß verletzt flüchten konnte.