KFZ-Versicherung: Autofahrer muss Schadensregulierung dulden
Stand: 19.03.2012
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Wiesbaden - Das Amtsgericht Wiesbaden entschied in einem konkreten Fall, dass ein Autofahrer es hinnehmen muss, wenn die Versicherung bei einem Unfallschaden die Regulierung übernimmt. Es liege im Ermessen der Versicherung, ob sie einen Schaden regulieren oder sich auf das Risiko eines Prozesses einlassen wolle, so die Richter.
Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn offenkundig sei, dass die vom Unfallgegner geltend gemachten Forderungen unbegründet seien.
Das Gericht wies damit die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherung hatte nach einem Unfall den Schaden des Unfallgegners in Höhe von 1500 Euro reguliert. Damit war der Kläger nicht einverstanden, weil er sich an dem Unfall schuldlos fühlte. Er war daher auch der Meinung, die Versicherung dürfe ihn keinesfalls hinsichtlich des Schadensfreiheitsrabatts zurückstufen. Das Amtsgericht sah die Sache anders.
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