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Kfz-Versicherung: Ausweichmanöver sind versichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Limburg - Wenn Autofahrer reflexartig einem Tier ausweichen, riskieren sie häufig den Versicherungsschutz. Das Landgericht Limburg ist jedoch der Auffassung, dass Schäden nach einem solchen Ausweichmanöver versichert sein müssen, wenn damit eine Kollision verhindert werden sollte.

In dem Fall hatte der Fahrer auf einer nassen Straße ein Reh am Straßenrand bemerkt, wollte ausweichen und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Die Versicherung sah darin einen nicht versicherten Fahrfehler. Es habe kein Grund zu der Annahme bestanden, dass das Tier auf die Straße laufen würde.

Die Limburger ließen dagegen offen, ob das Verhalten als Fahrfehler gewertet werden kann. Denn auch ein solcher Fahrfehler wäre kein Grund gewesen, den Versicherungsschutz zu versagen. Allein bei grober Fahrlässigkeit wäre der Versicherungsschutz verloren gewesen - das war hier aber nicht der Fall.