Kfz-Versicherer: Bagatellunfälle ohne Polizei abwickeln
Stand: 14.08.2012
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Berlin - Bei Verkehrsunfällen mit kleineren Blechschäden können Unfallbeteiligte auf die Polizei verzichten. Wichtig ist es, vor Ort die Personalien und Versicherungsdaten auszutauschen und das Kennzeichen des Unfallgegners zu notieren. Darüber hinaus können Fotos von der Unfallsituation und mögliche Zeugen bei der Abwicklung helfen.
"Für einen abgefahrenen Spiegel, einen zerbrochenen Scheinwerfer oder eine Beule im Kotflügel muss niemand die Polizei rufen. Solche Bagatellschäden kann der Verursacher direkt seiner Versicherung melden", sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Bei Unfällen mit Verletzten muss dagegen die Polizei eingeschaltet werden, betont der GDV-Sprecher. Auch bei größeren Blechschäden von augenscheinlich deutlich über 1000 Euro rät Schweda, die Polizei zu informieren - "oder wenn einem irgendetwas komisch vorkommt". Das könne zum Beispiel der Verdacht sein, dass der Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
Die Schadensanzeige bei der Versicherung erleichtert der Europäische Unfallbericht, den Autofahrer immer im Wagen mitführen sollten. Das Formular lässt sich auf der Webseite der GDV-Dienstleistungsgesellschaft kostenlos herunterladen.