Kfz-Schutzbrief beinhaltet keinen Rechtsschutz
Stand: 05.08.2014
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Stuttgart - Ein Kfz-Schutzbrief enthält in der Regel keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie muss separat abgeschlossen werden, sei aber empfehlenswert, erklärt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Police gewähre Leistungen unabhängig davon, ob man als Autofahrer, Radler oder Fußgänger geschädigt wird.
Je nach Deckungssumme und Anbieter beliefen sich die Kosten auf jährlich rund 60 bis 80 Euro. Wird der Kreis der Versicherungsnehmer erweitert, etwa im Fall von Familienversicherungen, kann es etwas teurer werden. Die meisten Versicherungsgesellschaften böten Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen an, sagte Grieble.
Bei Deckungszusage, die meist erteilt werde, übernehme eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sämtliche Prozesskosten - egal wie der Rechtsstreit ausgehe, betonte der Verbraucherschützer. Gängige Fälle seien, dass betroffene Versicherte nach einem Unfall gegen die gegnerische Versicherung auf Schadenersatz, Schmerzensgeld oder bei Arbeitsunfähigkeit gar auf Rente klagten.
Eine Alternative zur separaten Police ist ein Extrabaustein als Ergänzung der Kfz-Versicherung - meist zu günstigeren Preisen bei eingeschränktem Leistungsumfang. Wer bereits eine allgemeine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob Verkehrsangelegenheiten zum Leistungsumfang gehören.