Kfz-Police: Kündigung muss schriftlich erfolgen
Stand: 02.11.2011
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Berlin - Wer seine Kfz-Versicherung kündigen will, sollte dies schriftlich tun. "Das ist auch per Fax und E-Mail möglich", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Versicherungswechsler Fax und E-Mail aber nur wählen, wenn sie befürchten, die Kündigungsfrist zu überschreiten. Ansonsten sei ein Brief die beste Methode. Bei einem Großteil der Kfz-Versicherer ist der 31. November Stichtag für die Kündigung.
Werde per Brief gekündigt, gilt das Eingangsdatum bei der Versicherung - nicht der Poststempel. Zwar zeigten sich viele Versicherungen in diesem Punkt kulant, verlassen sollte man sich aber nicht darauf, betont Rüter de Escobar.
Vor der Kündigung der alten Police sollten Fahrzeughalter definitiv wissen, zu welchem Anbieter sie wechseln wollen, empfiehlt die Expertin. "Der neue Vertrag sollte praktisch unter Dach und Fach sein." Versicherungsnehmer sollten nie auf Verdacht kündigen, weil ihnen der alte Vertrag zu teuer erscheint. Denn es sei nicht selbstverständlich, ein besseres Angebot zu finden.
Welcher Versicherer jeweils am besten passt, entscheide nicht allein der Preis: "Man sollte nicht auf 10 Euro im Jahr schauen, sondern darauf, was man fürs Geld bekommt", sagt Rüter de Escobar. Der individuelle Zuschnitt sei bei einer Kfz-Versicherung sehr wichtig. Verschiedene Zusammensetzungen der Prämien und Bonus-Systeme seien von Fahrer zu Fahrer unterschiedlich gut geeignet. Deshalb sei es wichtig, persönliche Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Nach Jahren des Preiskampfs werden Kfz-Policen wieder teurer. So sei es zum Jahresende 2011 schwierig, Kapital aus der Wechselsaison zu schlagen. "Die Prämien steigen in der Branche allgemein in diesem Jahr", erklärt Rüter de Escobar.