Kfz-Police: Bei Tuning-Teilen auf ausreichende Deckung achten
Stand: 27.11.2013
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Berlin/Unterföhring - Besitzer eines getunten Autos stellen besser sicher, dass alle Teile von der Vollkaskoversicherung abgedeckt sind. Da es keine allgemeingültigen Vorgaben für die Versicherer gibt, sollten Autofahrer sich bei ihrer Gesellschaft über die jeweilige Deckungssumme für Veränderungen am Fahrwerk oder der Karosserie informieren. Das rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Genügt die Deckungssumme nicht, könne bei vielen Versicherungen nachverhandelt werden, erklärt GDV-Sprecherin Alina Schön. "Auch wer neue Teile an einem schon versicherten Fahrzeug anbaut, hält am besten Rücksprache mit der Versicherung".
Beispielsweise bei der Allianz Deutschland sind straßenverkehrsrechtlich zulässige Veränderungen im Rahmen des Tunings pauschal bis 10.000 Euro in der Vollkasko mitversichert, so Sprecherin Claudia Herrmann. Dazu zählen Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie, "die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen", heißt es aktuell in den Bedingungen. Übersteigt der Gesamtneuwert der Teile die genannte Grenze, könnten individuelle Vereinbarungen getroffen werden.